Regelung

Verbot von selbst gehosteten Krypto-Wallets in der EU erweist sich als Fehlinterpretation

Vor kurzem sorgten veröffentlichte auf X Informationen für Aufsehen, die ein Verbot von selbst gehosteten Krypto-Wallets innerhalb der EU in den Raum stellten. Doch das erweist sich jetzt als Irrtum.

Ausschlaggebend für die Fehlinterpretation war die EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Diese soll die genannten Themen verstärkt eindämmen. Dabei spielen auch Kryptowährungen eine gewisse Rolle.

Vorerst kein Verbot

Immerhin versuchen die Gegner von Kryptowährungen, diese mithilfe dieser Argumente immer wieder an den Rand zu drängen oder sogar ein Verbot innerhalb der EU durchzusetzen. Doch Berichte, dass mit dieser Verordnung ein Verbot von selbst gehosteten Kryptowallets kommen wird, sind falsch.

1/ Yesterday was a prime example of why crypto Twitter (and often crypto media) should not be trusted when it comes to crypto policy. Let’s debunk claims that the EU is banning anonymous crypto transactions or self-custodial wallets.

Here is what’s actually in the EU Anti Money… pic.twitter.com/dsNZQzl9Mx

— Patrick Hansen (@paddi_hansen) March 24, 2024

Das hat der Branchenexperte Patrick Hansen vor ein paar Stunden klargestellt. Die selbst gehosteten Kryptowallets sind von den Bestimmungen der neuen EU-Verordnung ausgenommen; ein Verbot innerhalb der EU kommt also nicht. Damit kommt ein völliges Verbot von anonymen Krypto-Zahlungen also nicht.

Besitzer einer selbst gehosteten Wallet können diese also auch in Zukunft dazu nutzen, um Zahlungen innerhalb der EU durchzuführen und das ohne Einschränkungen. Dies gilt für etablierte Coins wie Bitcoin ebenso wie für neue Coins wie Scotty the Ai. Wer dazu jedoch einen Krypto-Provider nutzen möchte, muss damit rechnen, dass dieser die Identität überprüft, wenn die Zahlung über einem Wert von € 1.000 liegt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind gefordert

Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kryptotransfers innerhalb der EU deutlich transparenter werden. Zukünftig muss jeder Transfer identifizierbar und rückverfolgbar werden. Krypto-Provider werden angehalten, den Behörden auf Nachfrage alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Verdächtige Transaktionen werden gar nicht erst durchgeführt, wenn sie im Verdacht von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung stehen.

Quelle

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