Finanzen

Digitaler Euro: Europäische Datenschützer sind besorgt über die Einführung der digitalen Zentralbankwährung

Der Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board, kurz EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (European Data Protection Supervisor, EDPS), zwei führende europäische Datenschutzbehörden, haben eine gemeinsame Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Regulierung des digitalen Euro veröffentlicht.

Datenschutz frühzeitig integrieren

Der digitale Euro wird es den Nutzern ermöglichen, elektronische Zahlungen online und offline vorzunehmen. Obwohl die Datenschutzbehörden diese zusätzliche Zahlungsmethode begrüßen, bleiben sie in Bezug auf den Datenschutz und die Privatsphäre im Zusammenhang mit der neuen digitalen Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currency, CBDC) zurückhaltend.

Die stellvertretende Vorsitzende des EDPB, Irene Loizidou Nicolaidou, sagte:

Ein hoher Standard an Privatsphäre und Datenschutz ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in diese neue digitale Währung zu gewinnen. Mit dieser gemeinsamen Stellungnahme möchten wir sicherstellen, dass der Datenschutz bereits frühzeitig in die Designphase des digitalen Euro eingebettet wird, wenn er sowohl online als auch offline genutzt wird, und dass die Datenschutzverantwortlichkeiten der Akteure, die an der Ausgabe des digitalen Euro beteiligt sind, in der Verordnung klar festgelegt sind.

Die Verordnung sieht vor, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und einzelne Zentralbanken kontrollieren können, dass die Benutzer nicht mehr als die maximal zulässige Menge an digitalen Euros halten. Das wird durch die Verarbeitung der Nutzerkennungen und der zugehörigen Haltelimits überprüft. Die Aufsichtsbehörden fordern Klarstellungen, wie diese Kennungen verarbeitet werden.

Wie weit wird die Betrugsbekämpfung greifen?

Des Weiteren halten die Aufsichtsbehörden den vorgeschlagenen Mechanismus zur Betrugsbekämpfung und -prävention für problematisch. Sie sind der Ansicht, dass die Notwendigkeit eines solchen Machanismus nachgewiesen werden muss. Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen sie weniger eingreifende Maßnahmen im Hinblick auf den Datenschutz.

Die Datenschutzbehörden bestehen darauf, eine “Datenschutz-Schwelle” für Transaktionen einzuführen. Es sollten keine Transaktionen, sei es online oder offline, unterhalb dieser Schwelle verfolgt werden. Beträge oberhalb der Schwelle sollten dagegen für Zwecke der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und der Geldwäsche verfolgt werden.

Schließlich sind EDPB und EDPS der Ansicht, dass die vorgeschlagene Verordnung die Datenschutzverantwortlichkeiten der EZB klären sollte. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen, die die EZB berücksichtigen sollte, und die Arten personenbezogener Daten, die sie zur Ausgabe und Verwendung des digitalen Euro verarbeiten sollte.

Quelle

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