Stablecoins kurz vor dem regulatorischen Wandel: BCBS-Vorschlag sorgt für Veränderung
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat vor kurzem vorgeschlagen, die Risikolandschaft für Kryptowährungen neu zu definieren, um besonders die Wahrnehmung von Stablecoins zu verändern.
Der Vorschlag sieht eine Neubewertung der Kriterien vor, die darauf abzielt, Stablecoins im Vergleich zu Fiat-basierten Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) als risikoärmere Einheiten zu positionieren. Der BCBS, der Kryptowährungen seit jeher zurückhaltend gegenübersteht, hatte sich zuvor für eine signifikante maximale Risikogewichtung von 1,250% für öffentlich gehandelte digitale Vermögenswerte wie Bitcoin eingesetzt.
Dies bedeutete, dass die Banken Kapitalreserven unterhalten mussten, die ihrem Engagement in solchen Vermögenswerten entsprachen, wobei sie nur 2% des Kernkapitals für diese risikoreicheren Vermögenswerte einsetzen durften.
Der BCBS prüft nun jedoch die Möglichkeit, dass Kryptowährungen mit “wirksamen Stabilisierungsmechanismen”, wie z. B. Stablecoins, im Rahmen eines vorgeschlagenen “bevorzugten regulatorischen Ansatzes der Gruppe 1b” eine günstigere Behandlung erfahren.
Dies stellt eine mögliche Abweichung von den derzeitigen Normen bei der Umsetzung von Kapitalanforderungen dar. Der Vorschlag deutet darauf hin, dass Stablecoins regulatorischen Maßnahmen unterworfen werden können, die auf den Risikogewichten ihrer zugrundeliegenden Vermögenswerte basieren, wodurch sie möglicherweise an das bestehende Rahmenwerk der Baseler Standards angeglichen werden, anstatt an die strengeren Vorschriften, die BTC und anderen alternativen Kryptowährungen auferlegt werden.
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Darüber hinaus hat der BCBS Vorschläge unterbreitet, die Banken dazu verpflichten, ihre Beteiligung an kryptowährungsbezogenen Aktivitäten offenzulegen.
Diese Offenlegungspflichten umfassen detaillierte Angaben zu beiden qualitativen und quantitativen Aspekten kryptobezogener Risiken, einschließlich spezifischer Angaben zum Engagement der Bank, zu ihren Aktivitäten und den damit verbundenen Liquiditätsanforderungen. Der BCBS strebt die Umsetzung dieser Vorschriften bis zum 1. Januar 2025 an.