Regelung

US-Behörden sprengen illegalen Krypto-Mixer

  • In den USA wurden die Herausgeber des Krypto-Mixers “Samourai Wallet” verhaftet. Ihnen wird Geldwäsche und unerlaubte Geldübermittlung vorgeworfen.
  • Nach Angaben des US-Justizministeriums sollen über Samourai Wallet “rechtswidrige Transaktionen” in Höhe von über zwei Milliarden US-Dollar abgewickelt und “über 100 Millionen Dollar an kriminellen Erträgen” gewaschen worden sein.
  • Bei den Angeklagten handelt es sich um Keonne Rodriguez, CEO und Mitgründer, sowie William Lonergan Hill, CTO und ebenfalls Mitgründer von Samourai Wallet.
  • Rodriguez wurde nach Angaben des Justizministerium in den USA verhaftet, Hill in Portugal festgesetzt. Die USA werden seine Auslieferung beantragen.
  • Webserver und Domain des Krypto-Mixers sind beschlagnahmt worden. Zudem wurde die Anwendung aus dem Google Play Store entfernt. Diese wurde über 100.000 Mal heruntergeladen.
  • Entwickelt wurde Samourai Wallet 2015. Seitdem sollen über 100 Millionen Dollar an “kriminellen Erträgen” über den Krypto-Mixer gewaschen worden sein, so das US-Justizministerium.
  • Teile der Gelder stammen aus illegalen Darkweb-Märkten wie Silk Road und Hydra Market, sowie “aus verschiedenen Betrugsversuchen im Bereich der Telekommunikation und des Computerbetrugs”.
  • Der Mixer soll “Kriminellen als Zufluchtsort für Geldwäsche im großen Stil” gedient haben, teilte U.S. Staatsanwalt Damian Williams mit.
  • Die Angeklagten sollen “wissentlich die Wäsche von über 100 Millionen Dollar an kriminellen Erträgen aus der Silk Road, dem Hydra Market und einer Reihe anderer Computer-Hacking- und Betrugskampagnen ermöglicht haben”.
  • Demnach hätten sie gewusst, dass Gelder, die über den Mixing-Dienst transferiert wurden, aus kriminellen Erlösen stammten.
  • Auf Twitter sollen sie offen dazu aufgefordert haben, “kriminelle Erlöse über Samourai zu waschen”. So soll Rodriguez den Mixer im Juni 2022 zur Sanktionsumgehung für russische Oligarchen beworben haben.
  • Die Höchststrafe für Verschwörung zur Geldwäsche liegt bei 20 Jahren Gefängnis, der Betrieb eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts kann mit einer Höchststrafe von fünf Jahren geahndet werden.

Quelle

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]
Show More

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *