Mining

US-Regierung bringt Steuer für Krypto-Mining wieder ins Spiel

  • Zusätzliche Steuerabgaben für Krypto-Miner stehen in den USA wieder zur Disposition. Das geht aus einem Haushaltsplan hervor, den die US-Regierung für das kommende Jahr vorgelegt hat.
  • Konkret geht es um die Einführung einer Verbrauchssteuer für Krypto-Mining in Höhe von 30 Prozent, die sich nach dem Energiebedarf richtet, heißt es in einer offiziellen Erklärung (Seite 80) aus Washington.
  • Der Steuersatz würde gestaffelt eintreten: 10 Prozent ab 2025, 20 Prozent ab 2026 und letztlich 30 Prozent ab 2027.
  • Unternehmen sollen die Menge und Art der verwendeten Elektrizität melden.
  • Das Weiße Haus begründet die Steuererhebung einerseits mit Umweltbedenken. Andererseits könnte der Mining-Betrieb die Stromversorgung für kleinere Gemeinden und Kommunen gefährden.
  • Die Pläne sind indes nicht neu. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Biden-Administration einen entsprechenden Schritt angekündigt. Im Kongress wurde das Vorhaben aber kassiert.
  • In der Bitcoin Community sorgt der Vorschlag für Entsetzen. Manche sprechen gar von einem “de facto Verbot”, das Bitcoin-Mining-Unternehmen aus dem Land treiben könnte.
  • In Kombination mit dem bevorstehenden Halving erscheint eine Mehrbelastung der Mining-Betriebe vorstellbar.
  • Neben der vorgeschlagenen Mining-Steuer will die US-Regierung aber auch Steuersubventionen für Krypto-Anleger beenden.
  • Diese könnten aktuell ein Schlupfloch im Steuerrecht ausnutzen, bei dem eine Kryptowährung an einem Tag zunächst mit einem Verlust verkauft wird, um die Steuerlast zu verringern, und am nächsten Tag wieder zurückgekauft wird.
  • Washington will diese Begünstigung aufheben, indem Kryptowährungen genau wie Aktien oder andere Wertpapiere in die Missbrauchsvorschriften des US-Steuerrechts aufgenommen werden sollen.
  • Durch diese Maßnahmen allein rechnet das Weiße Haus im Fiskaljahr 2025 mit zusätzlichen Steuereinnahmen von etwa 10 Milliarden US-Dollar. Bis 2034 sollen etwa 42 Milliarden US-Dollar zusammenkommen.
  • Um die Regeländerungen allerdings verbindlich festzulegen, muss der Vorschlag zunächst durch den Kongress gehen.

Quelle

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