Regelung
Was die neuen EU-Vorschriften für Krypto bedeuten
- Barzahlungen über 10.000 Euro: Damit macht man sich künftig strafbar. Das EU-Parlament verständigte sich am Mittwoch auf ein Gesetzespaket, das Geldwäscheschlupflöcher schließen soll.
- Die Vorschriften sehen strengere Sorgfalts- und Meldepflichten für Banken oder auch Vermögensverwalter vor, die etwa Kryptoanlagen anbieten.
- Dazu gehören Kontrollen der Kundenidentität. Verdächtige Aktivitäten müssen an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Die Regelungen betreffen auch Profifußballvereine, “die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind”.
- Zudem werden verschärfte Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Gesamtvermögen von über 50 Millionen Euro eingeführt sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen.
- Zur Überwachung der neuen Vorschriften wird in Frankfurt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet.
- Dass anonyme Krypto-Transaktionen oder selbstverwahrende Wallets, wie mehrere Onlinemedien berichteten, verboten würden, weist Patrick Hansen, EU-Direktor bei Circle, als falsch zurück.
- Im Kern decken sich Auflagen mit vorigen Gesetzen, so Hansen. Die Bestimmungen für Crypto-Asset Service Providers (CASP) seien etwa bereits durch MiCA gedeckt.
- “Die AMLR verbietet es CASPs nun ausdrücklich, anonyme Konten anzubieten, was bedeutet, dass ein Krypto-Depotunternehmen keine Dienste für anonyme Nutzer anbieten darf”, erläutert Hansen. Dies sei jedoch “nach den bestehenden AML-Vorschriften ohnehin schon verboten, also nichts Neues”.
- Positiv bewertet er, dass die Begrenzung von Zahlungen über selbstverwahrte Wallets auf 1.000 Euro in der endgültigen Fassung gestrichen wurde.
- “Sie können also Ihre selbstverwahrten Wallets ohne Einschränkungen für den Kauf von Waren/Dienstleistungen in der EU verwenden”, so Hansen.
- Die Gesetze müssen noch vom Rat förmlich angenommen werden.
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